Hallo, wir sind ja zur Zeit auf der Suche nach einem neuen Domizil in Niedersachsen ...
Heute habe ich gelesen, dass seit 2013 in Niedersachsen ein Hundeführerschein Pflicht ist. Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen? Gilt der zum Beispiel auch, wenn ich den Schein hier in Bayern bei einer VDH-Trainerin mache?
Meine Überlegung ist nämlich die, dass ich mit Lia dies vorab mache, bevor ich ihr den Stress mit Umzug und Eingewöhnung zumute.
Liebe Grüße
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Astrid, Achim mit Kuvasz-Hündin Lia
Wenn man sich als Mensch in die Welt der Hunde begibt, sollte man sich wie ein Gast benehmen.
gib mal bei tante Google "hundehalterprüfung Niedersachsen" ein. Es scheint ähnlich zu sein wie in Nordrhein-Westfalen, da musste ich auch eine (unsägliche) Prüfung ablegen beim Tierarzt. Der Hund wurde nicht geprüft - so verstehe ich es auch in Niedersachsen. Aber die Niedersachsen aus dem Forum wissen sicher noch mehr!
Ich weiß es nicht genau, denke aber, dass der hier in Niedersachsen auch gilt. Ich mußte bei der Einführung jedenfalls keinen machen, weil wir innerhalb der letzten 10 Jahre vor Einführung schon einen Hund hatten. Wie lange hast Du denn schon Hunde? Vielleicht gilt das ja auch noch für Dich.
Susanne mit Ranni - Kiko und Dina im Herzen
Erst scheint alles unmöglich - bis man es geschafft hat. (Nelson Mandela)
Wer seinen Hund länger als 2 Jahre besitzt, braucht keinen Hundeführerschein machen. Lediglich gechipt und versichert muss er sein und dieses bei der Behörde nachweisen.
Alle Rookies müssen den Führerschein machen, der aus einem Theorie- und Praxisteil besteht. Und er gildet nur, wenn...(Zitat)
"Ein vom Land Niedersachsen dafür anerkannter Sachkundenachweis ist der bestandene D.O.Q.-Test 2.0 (Dog Owners Qualification Test), den die Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung (TAG-H) in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen entwickelt hat."
*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~* Liebe Grüße, Susi mit Lehmann, dem immer wachenden Riesenwelpen
"Don't walk behind me; I may not lead. Don't walk in front of me; I may not follow. Just walk beside me and be my friend." (Albert Camus)
Wir haben Lia erst seit März ... Mein Mann war schon zuvor als Halter erfasst ... Ist allerdings etwas länger her.
Das habe ich im Netz gefunden:
Zitat:
Sind neben dem Niedersächsischen Sachkundenachweis weitere Prüfungen anerkannt?
...
Bislang sind folgende „sonstige Prüfungen" anerkannt:
...
§ Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014
...
§ Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis", bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien" in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien" nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien", Stand 01.2014.
Zitatende
Soweit zur Info ... Schäden tut die Prüfung sicher nicht, wobei wir da noch ein wenig üben müssen - vor allem damit ich noch mehr Sicherheit bekomme!
Viele Grüße
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Astrid, Achim mit Kuvasz-Hündin Lia
Wenn man sich als Mensch in die Welt der Hunde begibt, sollte man sich wie ein Gast benehmen.
Der Hundeführerschein ist machbar und vor allem auch bei Trainern/Trainerinnen zu erlangen, die nicht nach z.B. Canis trainieren, sondern eher nach TSD (Trainieren statt Domininieren) Also keine Sorge!
Übung und Training braucht es dafür auch, aber es sind in aller Regel keine @Chrissie "unsäglichen" Prüfungen. Jedenfalls ist das nicht der Standard. Es geht darum, dass der Hund am Ende eine Alltagstauglichkeit bescheinigt bekommt, diese kann man bei einem schwierigen Hund auch z.B. mit Maulkorb absolvieren.
Das ist weder ein Wesenstest, noch eine BH. Dem Hundeführer wird nach erfolgreicher Prüfung bescheinigt, dass ER in der Lage ist, SEINEN (individuellen) Hund im Alltag so zu führen, dass sowohl keine Gefahr von ihm ausgeht noch er in Gefahr gebracht wird.
So verstehe ich den Hundeführerschein und begrüße ihn auf ganzer Linie.
Wir hatten ja die BH als großes Ziel, gehen nun aber erstmal in Richtung Hundeführerschein. Wir hier in Brandenburg brauchen ihn (noch) nicht, aber schaden kann das nicht.
Na ja, bei uns war es schon eine "unsägliche Prüfung". Sie war rein theoretisch, ähnlich einer theoretischen Führerscheinprüfung mit multiple-choice Aufgaben. Bei den Antworten war ich mit meinem damaligen Tierarzt (bei dem ich die Prüfung machen konnte) einig, dass Vieles nicht eindeutig zu beantworten war und man darüber durchaus auch hätte diskutieren können. Ich erinnere mich an eine Frage zum "Trösten" bzw. Beruhigen des Hundes in Angstsituationen. Dieses ist laut Prüfung natürlich falsch.
Eine praktische Prüfung mit Hund erfolgte nicht. In Düsseldorf gab es zu dieser Zeit die Regel, dass alle Neu-Besitzer von großen Hunden diesen Nachweis machen mussten.
Ich habe die Antworten einfach auswendig gelernt. Sicher - wenn diese Prüfung einige absolut Ungeeignete davon abhält sich einen Hund zu holen, dann hat sie einen Sinn. Sonst?
Wie es sich jedoch genau in Niedersachsen verhält, weiss ich nicht. Ich hatte nach dem googeln nur vermutet, dass es sich um einen ähnlichen Test handelt.